NEEÖ - Netzwerk Europäischer Eisenbahnen Österreich

Für den Zugang auf der Eisenbahninfrastruktur von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen ist neben einer aufrechten Verkehrsgenehmigung bzw. Genehmigung gemäß der Richtlinie 2012/34/EU als Eisenbahnverkehrsunternehmen für die betreffenden Eisenbahnverkehrsdienste eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung erforderlich.

Über die Ausstellung dieser Bescheinigung entscheiden sowohl die nationalen Behörden als auch die zuständige europäische (ERA). Das Verfahren bei den lokalen Behörden muss in der jeweiligen Landessprache geführt werden, auch das Sicherheitsmanagementsystem muss voll umfänglich übersetzt und laufend gepflegt werden. Es handelt sich hier um tausende von Seiten an Dokumentation für jede Sicherheitsbescheinigung in jedem einzelnen EU-Land.

Der dringend benötigte Bürokratieabbau in der Bahnbranche ist ein Jahrhundertprojekt, darum fokussiert sich das NEEÖ auf eine pragmatische zentrale Forderung:

Das NEEÖ fordert die Einführung von Englisch als europaweite gemeinsame Betriebssprache im Schienenverkehr und verweist auf den internationalen Flugverkehr. Hier gilt Englisch als gemeinsame Sprache bereits seit 1951.