NEEÖ - Netzwerk Europäischer Eisenbahnen Österreich

Sobald man einen Grenzbahnhof anfährt, auch wenn dieser direkt an der Staatsgrenze liegt, muss eine Genehmigung in der jeweiligen Nationalsprache beim zuständigen Verkehrsministerium eingeholt werden.  Diese Regelung gilt auch wenn das EVU tatsächlich nicht intendiert, jemals weiter als bis zum Grenzbahnhof zu fahren. Ein Beispiel von vielen in der EU ist der Grenzbahnhof Šentilj. Er liegt direkt an der Staatsgrenze zwischen Österreich und Slowenien. Um diesen anfahren zu dürfen, muss eine Genehmigung beim slowenischen Verkehrsministerium eingeholt werden – in slowenischer Sprache auf Basis nur in Nationalsprache vorliegender Behördeninformationen.

Das NEEÖ fordert deshalb in ganz Europa ein vereinfachtes Sicherheitsbescheinigungsverfahren für Grenzbahnhöfe durch die jeweiligen nationalen Behörden.