Neben bürokratischen und technischen Hemmnissen werden EVU auch von Seiten der Infrastrukturbetreiber am sinnvollen Wirtschaften gehindert. Das NEEÖ begrüßt die große Nachfrage des Personenverkehrs auf der Schiene, sieht jedoch den Güterverkehr bei der Trassenzuweisung zunehmend ins Aus gedrängt.
Aber nicht nur, dass es schwierig ist, außerhalb einiger weniger Nachtstunden Trassen zu bestellen, so schießt der Prozess der Zuweisungen und die an diese geknüpften Bestellbedingungen weit an den Bedürfnissen und der Realität der verladenden Wirtschaft vorbei. Bestellfristen von neun Monaten vor Verkehrsaufnahme entsprechen nicht den Erfordernissen der Bahnkunden. Die Industrie reagiert ad hoc auf kurzfristige Marktveränderungen, der Schienengüterverkehr kann jedoch nicht mitziehen und ist folglich nicht konkurrenzfähig.
Erschwert wird das Los der EVU durch kostenintensive Stornierungsbedingungen beim Infrastrukturbetreiber. Freiwerdende Kapazitäten werden dem Besteller unabhängig von der Verschuldensfrage voll verrechnet. Das System ist intransparent, ineffizient und diskriminiert die Bahn gegenüber allen anderen Verkehrsträgern.
Das NEEÖ fordert:
- Überarbeitung der EU-Kapazitätsmanagement-Verordnung,
- Rasche Digitalisierung und Einführung eines diskriminierungsfreien Trassenmanagementsystems,
- Teilkapazitäten müssen ad hoc bestellbar gemacht werden,
- Freiwerdende Trassen müssen umgehend transparent an den Markt kommuniziert werden,
- Bei Vergabe, der nicht genützten Kapazität, darf maximal ein Verwaltungsaufwand an den Erstbesteller verrechnet werden. Dies kann progressiv an die Fristigkeit des Stornos gekoppelt werden. Andere Branchen wie der Flugverkehr dienen als Benchmarks.